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Während der Mietzeit
Hier erhalten Sie Informationen zu den Themen Mietzahlung, Kaution, Nebenkostenabrechnung, Mängelmeldung und Veränderungen
1. Mietzahlung
Bitte richten Sie einen Dauerauftrag ein. Für die Zuordnung führen Sie im Verwendungszweck Ihre Mieternummer und die Wohnungsanschrift auf. Die Daten finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
2. Mietkaution
- Neuanlagen der Kautionskonten erfolgen bei der BFW Bank AG, Mannheim
- Nach Vertragsende: Auszahlung der Kaution plus angefallene Zinsen, wenn sonst keine Gegenansprüche mehr bestehen. In der Regel ist jedoch noch eine Nebenkostenabrechnung offen, so dass eine Sondervorauszahlung auf die Nebenkosten abgezogen werden muss.
- Die Kautionsabrechnung erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsende, jedoch in der Regel nicht vor 3 Monaten nach Vertragsende
3. Nebenkostenabrechnung
- Jährliche Nebenkostenabrechnung über geleistete Vorauszahlungen
- Ggfs. Erstattung bzw. Nachzahlung
4. Veränderungen
Bitte melden Sie alle relevanten Veränderungen unverzüglich:
- Personenzahl, incl. Vor- und Zunamen, Hinweis: Untervermietung ist i.d.R. nicht gestattet und bedarf der Genehmigung
- Bankkonto
- Kontaktdaten (Telefon, Handy, E-Mail)
- Namensänderung (z. Bsp. nach Heirat die Heiratsurkunde einreichen)
» Online-Meldung
Untervermietung
Der Mieter ist ohne die Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch des Mietobjektes einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. Die Zustimmung gilt nur für den jeweiligen Einzelfall und kann bei Vorliegen eines berechtigen Interesse vom Vermieter widerrufen werden.
Folgende Daten benötigen wir von Ihnen:
wer möchte einziehen? Vor- und Zuname, Geb-Datum.
Haustiere
Die Haltung von Haustieren aller Art ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Die Entscheidung trifft der Vermieter nach billigem Ermessen. Dies gilt nicht für Kleintiere (z. B. Ziervögel und Zierfische), für deren Haltung der Mieter keine Zustimmung des Vermieters benötigt, sofern diese Tiere in geringer Zahl gehalten werden. Auch die nur zeitweilige Aufnahme von Haustieren in die Wohnung setzt die Zustimmung des Vermieters voraus. Eine einmal erteile Zustimmung kann vom Vermieter widerrufen werden, wenn von dem Tier Störungen, Verschmutzungen oder sonstige Belästigungen ausgehen. Die erteilte Zustimmung gilt nur für den Einzelfall und erlischt mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieres.
Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:
Was für ein Tier? Alter des Tieres. Foto vom Tier
Mängelmeldung bzw. Reparaturanfrage
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