Vertragsende: Kündigung des Mietverhältnisses

Sie möchten Ihre Wohnung kündigen? Der folgende Ablauf bezieht sich auf den Großteil unserer Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Dauer geschlossen bestehen.

1. Kündigung

Fristen

  • I.d.R gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende
  • Eingang beim Verwalter bis zum dritten Werktag eines Monats (Samstag = Werktag)

Form

  • Schriftlich
  • Eigenhändige Unterschrift aller Mieter, die den Vertrag abgeschlossen haben.
    - mit dem Datum des Wunschauszugstermines (kein Rechtsanspruch!) gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende
    - mit allen Kontaktdaten (Festnetz, Handy, E-Mail)

2. Kündigungsbestätigung

  • Wir prüfen die Formalitäten und Fristen
  • Wir erstellen eine Kündigungsbestätigung mit dem Vertragsendtermin, bis zu welchem Sie mietzahlungspflichtig sind
  • Hinweis auf Vereinbarung eines Termins zur Wohnungsabnahme
  • Nachmietinteressenten an unsere Immobilienvermietung verweisen
  • Interessenten werden wir Ihre Telefonnummer zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen weitergeben
  • Falls Sie vorzeitig ausziehen wollen, bemühen wir uns um eine entsprechende Vermietung, um Sie aus dem Mietverhältnis entlassen zu können. Dies sichern wir jedoch niemals zu!

3. Wohnungsabnahme

  • Die Wohnung muss vollständig geräumt sein
  • Die Wohnung muss den Anforderungen des Mietvertrages entsprechen, Nachweis der Wartung der Gas- und Elektro-, Heiz- und Warmwassergeräten in der Wohnung, falls diese vorhanden sind
  • Übergabe der/aller Schlüssel an den Verwalter