Grundsteuerreform

Wie aufkommensneutral wird die neue Grundsteuer?

Die Grundsteuerreform biegt auf die Zielgerade ein. Anfang kommenden Jahres sollen die Grundsteuerbescheide versendet werden und jetzt im Herbst will die Stadt Mannheim über die neuen Hebesätze entscheiden. Derzeit liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Mannheim bei 487 Punkten. 

Wir hatten schon 2019 ein Bekenntnis der Stadt zur Aufkommensneutralität gefordert. Das Landesfinanzministerium hat nun ein sog. Transparenzregister veröffentlich, in dem die voraussichtlichen Hebesätze für eine aufkommensneutrale Grundsteuer in den Gemeinden dargestellt werden. Die Daten können hier abgerufen werden.

Diskrepanz in offiziellen Aussagen

Für Mannheim wird danach ein aufkommensneutraler Hebesatz für die Grundsteuer B von 304 bis 336 Punkten ausgewiesen. Die Stadt hat allerdings bereits angekündigt, dass sie von den Daten des Landesfinanzministeriums abweichen müsse. Sie geht von einem Hebesatz von 380 bis 390 Punkten aus, um ein aufkommensneutrales Grundsteuerergebnis erreichen zu können. Das Landesfinanzministerium geht bei einem solchen Hebesatz indes von Grundsteuermehreinnahmen von rund 10 Millionen € aus. Wie diese Diskrepanz genau zustande kommt, bleibt bislang etwas im Dunkeln. Eine Abweichung von 10 Mio. € ist aber eine beträchtliche Summe und alles andere als aufkommensneutral.

Man kann nicht erwarten, dass die individuelle Grundsteuerbelastung durch die Reform so bleibt wie sie bislang war. In manchen Fällen wird es sicherlich teurer -oder billiger- werden. Die Frage wird nur sein, in wie vielen Fällen es v. a. teurer wird – und um welchen Betrag.

Aufkommensneutralität zugesagt

Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden deutlichen Differenz müssen wir die Stadt nachdrücklich daran erinnern, dass von politischer Seite eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform in Aussicht gestellt wurde. Es ist bedenklich, dass Städte- und Gemeindetag im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Transparenzregisters bereits angekündigt hat, dass sie an die seitens des damaligen Bundesfinanzministers ausgerufene Aufkommensneutralität nicht gebunden seien. Es sollten nur „Härten“ vermieden werden. Man gewinnt den Eindruck, dass anscheinend nicht wenige Gemeinden vorrangig den eigenen Haushalt im Blick haben. Für die Bürger ist dies letztlich ein Schlag ins Gesicht. Sie werden zur Kasse gebeten.

Es ist allen durchaus bewusst, dass auf die Gemeinden große Herausforderungen zukommen. Nur 93 von 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg waren laut Pressemitteilung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg vom 09.08.2023 zum 31.12.2023 schuldenfrei. Auch Mannheim schwimmt bekanntlich nicht im Geld und die Verlockung ist groß, die Grundsteuerreform auch zur Sanierung des eigenen Haushalts zu verwenden. Jedoch darf die Grundsteuerreform nicht zum Anlass genommen werden, Eigentümer und letztlich auch die Mieter mit erheblichen Mehrkosten zu belasten.

Wie hoch wird meine neue Grundsteuer?

Wie erheblich die Mehrbelastungen für Eigentümer und vor allem auch für Mieter sein werden, lässt sich derzeit nicht sicher abschätzen. Mit dem vorhandenen Datenmaterial können Grundstückseigentümer aber ihre voraussichtliche Grundsteuerbelastung selbst ermitteln. Hierzu ist folgende einfache Formel anzuwenden: (Grundsteuermessbetrag x Hebesatz) : 100

Damit ergibt sich je nach angenommenem Hebesatz die neue Grundsteuerbelastung. Zur leichteren Orientierung haben wir eine Übersicht der möglichen Grundsteuer bei Zugrundelegung verschiedener Hebesätze erstellt:

Tabelle Grundsteuer

Wir haben dabei die Berechnungen aus dem Transparenzregister (306 – 334) und die Zahlen der Stadt (380 – 390) zugrunde gelegt. Erste Berechnungen mit vorliegenden Daten unsererseits zeigen, dass es Fälle geben wird, bei denen die Grundsteuerbelastung ungefähr gleich bleiben oder vielleicht auch geringfügig niedriger sein wird. Es wird aber auch nicht wenige Fälle geben, bei denen es zu einem deutlichen Anstieg der Grundsteuer kommen wird.

Wir appellieren an die politischen Akteure der Stadt, bei der Festlegung der Grundsteuerhebesätze sich nicht von der Aussicht auf Mehreinnahmen für die Stadtkasse leiten zu lassen, sondern die Belastungen der Bürger im Auge zu behalten. Letztlich muss eine vernünftige Finanzpolitik auf der Ausgabenseite anfangen und nicht nach Gusto die Einnahmen hochfahren.