- Verband
- Aktuelles
- Mitgliedschaft
- Leistungen
- Wir über uns
- Der Rechtsanwalt
- Immobilien GmbH
Neuer Mietspiegel kein Booster für Modernisierungen
Sanierungsstau wird bestehen bleiben
„Der neue Mannheimer Mietspiegel wird keinen Modernisierungsbooster auslösen. Es zeigt sich mal wieder, dass sich Modernisierungen für Vermieter nicht lohnen", so fasst Rechtsanwalt Josef Piontek die Ergebnisvorstellung des zukünftigen Mannheimer Mietspiegels zusammen.
Der durchschnittliche Mietpreisanstieg von 8,4 % ist zwar ein deutlich realistischerer Wert als im Vorgängermietspiegel mit rund 1,3 %. Der neue dürfte auch Mietspiegel auch wieder für mehr Rechtssicherheit sorgen, da die formellen Anforderungen anscheinend erfüllt sind. Aber es bleibt dabei, dass der sanierende Vermieter weiterhin bestraft wird.
Erst ab mindestens drei vorgenommenen Modernisierungsmaßnahmen kommt ein Zuschlag von +6 % zum Tragen - und dass, obwohl Vermieter hierzu oft hohe fünfstellige Beträge in ihre Immobilie investiert haben. Immobilien mit einem Baujahr ab 2000 kommen überhaupt nicht in den Genuss eines solchen Modernisierungszuschlags. Ein Anreiz, Modernisierungen durchzuführen, wird damit nicht geschaffen. Die Möglichkeit einer Modernisierungsmieterhöhung ist juristisch hoch komplex und wird daher oft nicht genutzt.
Die in den Mietspiegel eingeflossenen Neuvertragsmieten der letzten beiden Jahre liegen mit 10,13 € deutlich über den ebenfalls berücksichtigten Bestandsmieten von 7,87 €. Deshalb bildet der Mietspiegel offensichtlich nicht das aktuelle Mietniveau ab. Wer heute eine Wohnung für ca. 10 – 11 € vermietet, wird auf absehbare Zeit mit dem Mietspiegel keine Mieterhöhung vornehmen können. Vermieter sind vor diesem Hintergrund nach wie vor gut beraten, bei einem neuen Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete zu vereinbaren.